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HGB § 13h Verlegung des Sitzes einer Hauptniederlassung im Inland

HGB § 13h Verlegung des Sitzes einer Hauptniederlassung im Inland

[ Auszug: (1) Wird die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Inland verlegt, so ist die Ver ... ]